Erbrecht

Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht. Besonders zu berücksichtigen ist hier jedoch, dass es zur Gesamtrechtsnachfolge kommt, so dass neben allen Vermögenswerten auch alle Verbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.

Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) bestimmen. Auch kann er bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließen (enterben), wobei es für nahe Verwandte jedoch einen sog. Pflichtteil gibt.

Errichtet der Erblasser keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge.

Da die Vererbung jedoch oft sehr streitträchtig ist, empfehlen wir Ihnen entsprechend vorzusorgen.

Hierbei berate und vertrete ich Sie umfassend in den Bereichen:

  • Testamentsgestaltung
  • Berliner Testament
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermögensplanung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Pflichtteilsberechnungen
  • Nachlaßpflege und Nachlaßverwaltung
  • Wohnungsauflösungen
  • Beerdigungsregelungen
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