Die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner ist erst seit 2001 ein amtliches Pendant zur Ehe heterosexueller Paare und wurde bei Neuschließungen im Sommer 2017 durch
die „Ehe für alle“ ersetzt.
Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften unterliegen jedoch weiterhin den rechtlichen Bedingungen zu denen sie geschlossen wurden. Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner ist noch
immer nicht abgeschlossen. So gibt es z. B. noch Nachholbedarf im Steuerrecht und Adoptionsrecht.
Neuerungen ergeben sich durch die Einführung der „Ehe für alle“ im Sommer 2017, wir klären Sie gern über den aktuellen Entwicklungsstand auf.
Zudem helfen wir Ihnen und beraten Sie bei: