Eherecht & Familienrecht

Die eingetragene Lebenspartnerschaft gleich­geschlecht­­licher Partner ist erst seit 2001 ein amtliches Pendant zur Ehe hetero­sexueller Paare und wurde bei Neuschließungen im Sommer 2017 durch die „Ehe für alle“ ersetzt.

Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften unterliegen jedoch weiterhin den rechtlichen Bedingungen zu denen sie geschlossen wurden. Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner ist noch immer nicht abgeschlossen. So gibt es z. B. noch Nachholbedarf im Steuerrecht und Adoptions­recht.

Neuerungen ergeben sich durch die Einführung der „Ehe für alle“ im Sommer 2017, wir klären Sie gern über den aktuellen Entwicklungsstand auf.

Zudem helfen wir Ihnen und beraten Sie bei:

 

  • Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Lebenspartnerschaftsvertäge
  • Personenrechtlichen und vermögensrechtlichen Auswirkungen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Unterschiede zwischen der eingetragenen Lebenspartnerschaft und der nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Auflösung der Lebenspartnerschaft
  • Erbrechtlichen Ansprüche im Todesfall oder wenn Lebenspartner stirbt

 

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© Rechtsanwalt Dimitrijevic